Urheberrecht
Mal
wieder sind die Verhandlungen zwischen der Gema und dem Großkonzern
Google gescheitert. Ganze 1,6 Millionen Euro will die Gema jetzt für
die “unlizenzierte Nutzung von 1.000 Musikstücken” von YouTube.
Nachdem die Verhandlungen
zwischen der Gema und YouTube/Google ende des vergangenen Jahres zum
wiederholten mal gescheitert sind, trat die Gema letzten Donnerstag
vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, die jetzt
die Angemessenheit der von der Gema geforderten 1,6 Millionen Euro
neutral prüfen soll. Außerdem forderte die Gema Google in einer
Abmahnung auf, bei gesperrten Videos nicht mehr auf die Gema zu
verweisen.
Darum geht es in dem
Rechtsstreit: Immer wieder behauptet der Musikrechteverwerter,
YouTube wäre ein Content-Provider. – Obwohl YouTube ganz klar ein
Hosting-Dienst ist. Der Unterschied? Das Geld, das am Ende für die
Gema raus springt. Es mag jetzt nicht jedem der genaue Unterschied
zwischen den beiden Begriffen klar sein. Ein Content-Provider muss
dafür sorgen, dass die Inhalte, die er bereitstellt, “sauber”
sind. Ein Hosting-Dienst muss erst handeln, sobald man ihn davon in
Kenntnis setzt, dass rechtlich relevante Dateien von Usern
hochgeladen wurden.
Wenn YouTube ein
Content-Provider ist, was ist dann SockShare oder PutLocker? Bei den
beiden Diensten gibt es massenweise Streams für aktuelle Filme
online zu finden (Hat mir mal jemand erzählt… ). Handeln müssen
die beiden Streaming-Dienste erst, wenn sie von den
Urheberrechtsverletzungen wissen. Das gleiche Prinzip besteht ja auch
bei YouTube. Fremde Benutzer laden Content hoch und stellen es
anderen bereit. Warum sollte YouTube also anders behandelt werden?
So wie es aussieht, scheint die
Gema die Realität vor lauter Dollar-Scheinen nicht mehr zu sehen.
Ich bin ja gespannt, was da raus
kommt. (Weitere Infos ->hier)
Autor:
Lucas Stadelmeyer (Pirat und bekennender Raubmordkopierer)
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