Samstag, 12. Januar 2013

Wenn die GEMA wieder die Hand aufhält

Urheberrecht

Mal wieder sind die Verhandlungen zwischen der Gema und dem Großkonzern Google gescheitert. Ganze 1,6 Millionen Euro will die Gema jetzt für die “unlizenzierte Nutzung von 1.000 Musikstücken” von YouTube.

Nachdem die Verhandlungen zwischen der Gema und YouTube/Google ende des vergangenen Jahres zum wiederholten mal gescheitert sind, trat die Gema letzten Donnerstag vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, die jetzt die Angemessenheit der von der Gema geforderten 1,6 Millionen Euro neutral prüfen soll. Außerdem forderte die Gema Google in einer Abmahnung auf, bei gesperrten Videos nicht mehr auf die Gema zu verweisen.

Darum geht es in dem Rechtsstreit: Immer wieder behauptet der Musikrechteverwerter, YouTube wäre ein Content-Provider. – Obwohl YouTube ganz klar ein Hosting-Dienst ist. Der Unterschied? Das Geld, das am Ende für die Gema raus springt. Es mag jetzt nicht jedem der genaue Unterschied zwischen den beiden Begriffen klar sein. Ein Content-Provider muss dafür sorgen, dass die Inhalte, die er bereitstellt, “sauber” sind. Ein Hosting-Dienst muss erst handeln, sobald man ihn davon in Kenntnis setzt, dass rechtlich relevante Dateien von Usern hochgeladen wurden.

Wenn YouTube ein Content-Provider ist, was ist dann SockShare oder PutLocker? Bei den beiden Diensten gibt es massenweise Streams für aktuelle Filme online zu finden (Hat mir mal jemand erzählt… ). Handeln müssen die beiden Streaming-Dienste erst, wenn sie von den Urheberrechtsverletzungen wissen. Das gleiche Prinzip besteht ja auch bei YouTube. Fremde Benutzer laden Content hoch und stellen es anderen bereit. Warum sollte YouTube also anders behandelt werden?

So wie es aussieht, scheint die Gema die Realität vor lauter Dollar-Scheinen nicht mehr zu sehen.

Ich bin ja gespannt, was da raus kommt. (Weitere Infos ->hier)
Autor: Lucas Stadelmeyer (Pirat und bekennender Raubmordkopierer)

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