Die Ärztekammer hat bis jetzt schon mehr als 100.000 Unterschriften gegen ELGA gesammelt, und erwägt jetzt ein Volksbegehren und eine Verfassungsklage. 100.000 Österreicher haben bei einer Umfrage gegen die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) gestimmt und unterschrieben. Es sind in vielen Ärztepraxen Unterschriften gesammelt worden, genau waren es 103.111 Patienten die gegen ELGA gestimmt haben. Die Patienten wollten diese Form der Gesundheitsdatenspeicherung nicht haben und deswegen gaben sie auch ihre Unterschrift her.
Die
Aktion wurde von der Wiener Ärztekammer Ende Juli gestartet, aber
schnell zogen auch die Ärztekammern der anderen Bundesländer nach.
Dadurch konnten in sehr vielen Ordinationen das Formular
unterzeichnet werden und damit erweitertesich die Unterschriftenreihe
in ganz Österreich.
Jetzt
will der Präsident der Wiener Ärztekammer, Thomas Szekeres, ein
Volksbegehren nicht mehr ausschließen, weil doch sehr viele Leute
gegen ELGA gestimmt haben. In einer Presseaussendung sagte Thomas
Szekeres: "Wir sind gewillt, im Rahmen aller demokratischen
Möglichkeiten die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und
gemeinsam mit unseren Patienten gegebenenfalls auch ein Volksbegehren
zum Thema ELGA zu initiieren" und setzte dadurch ein Zeichen,
dass die Österreichische Ärztekammer noch nicht “ganz“ der
Korruption verfallen ist.
Eine
Klage beim Verfassungsgerichtshof will man auch noch ins Auge fassen.
Auch das Wort Gesundheitsdaten sieht die Ärztekammer in diesem
Zusammenhang problematisch. Auch der Präsident der
Bundes-Ärztekammer, Artur Wechselberger sieht das Gesundheitssystem
in Österreich ausbaufähig und verlangt das dort mehr Geld
reingesteckt werden sollte.
So
und hier noch ein kleiner "Schwank" was ELGA bringen
sollte. Sie können sich ELGA so vorstellen, dass, wenn es eingeführt
wird, Sie bei jedem Arztbesuch quasi komplett “geröntgt“ werden.
Mit der Elektronischen Gesundheitsakte sollen auch künftig Befunde
und gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert und für alle Ärzte
jederzeit abrufbar sein. Die E-Card des Versicherten dient dabei als
Schlüssel: Wird sie ins Lesegerät gesteckt, kann jeder die sie
benutzt, alle Dokumente und Diagnosen lesen und bearbeiten. Alle
Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde, sowie eine
Medikamentenübersicht sollen abrufbar sein, weitere Notfalldaten,
Anamnesen, den Impfpass, aber auch Patientenverfügungen kann man
damit dann einsehen.
Also
wir finden, dass eine solche Veröffentlichung der Daten immer noch
dem Patienten überlassen, und nicht für jeden lesbar sein sollte.
Das sind sehr wichtige und empfindliche Daten auf die man dann einen
sehr leichten Zugriff hat. Wir stimmen mit einem LAUTEN NEIN dagegen.
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